ESG: Environmental, Social, Governance
Verantwortung übernehmen – Chancen nutzen – Enkelfähigkeit umsetzen
Verantwortung übernehmen – Chancen nutzen – Enkelfähigkeit umsetzen
Spätestens seit dem Green Deal der Europäischen Union erfährt das Thema Nachhaltigkeit mit seiner Fülle an ökologischen, sozialen und unternehmerischen Bezügen eine hohe Dynamik und Visibilität. In ihrer Transformation hin zu einem nachhaltigen, ESG-konformen Wirtschaften sehen sich Unternehmen und vermehrt auch die öffentliche Hand mit vielen Herausforderungen von zunehmender Komplexität konfrontiert.
Unser Beratungsangebot korrespondiert mit dieser Entwicklung und liefert belastbare Lösungen bei der Bewältigung der damit einhergehenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass das Thema ESG zwar Risiken birgt, vor allem aber eine Vielzahl an Chancen bietet, die es im Einklang mit dem individuellen Zuschnitt, Zustand und der Vision des Unternehmens und seiner Organisation oder mit der öffentlichen Hand zu nutzen gilt.
Klimaschutz, Lieferketten, Zertifikate für den Handel von grünen Energieträgern, ökologische Kriterien im Immobilien- und Bausektor, Nachhaltigkeit bei der Ausschreibung von Aufträgen etc. – diese aktuellen Themen sind in aller Munde. Die „Environmentals“ (das „E“ in ESG) stehen symbolisch für die rasante Entwicklung von neuen umweltbezogenen Standards durch den Gesetzgeber und sind wesentlicher Treiber eines Prozesses, der immer stärker auf die Aktivitäten von Unternehmen einwirkt.
Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, konkrete Nachhaltigkeitsziele und -strategien für sich bzw. ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu definieren. Diese Ziele bilden die Basis für die Einführung und das Nachhalten von spezifischen ökologischen Sorgfalts- und Berichtspflichten. Zudem motivieren sie die Entwicklung von innovativen Konzepten und nachhaltigen Formen unternehmerischen Handelns und deren Etablierung im Markt.
Die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Umwelt und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Mensch und Wirtschaft sind bekannt und werden stetig spürbarer. Klimaschutz ist damit zu einer der drängendsten globalen Herausforderungen unserer Zeit geworden und ist verstärkt in den Mittelpunkt wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Diskussionen gerückt. Staatliche und private Akteure sind sich bewusst, dass für die Erreichung der Klimaneutralität CO2-Emissionen reduziert und weitere Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung ergriffen werden müssen.
Die rechtlichen Entwicklungen auf nationaler Ebene, etwa durch die Klimaschutzgesetzgebung von Bund und Ländern sowie regulatorische Steuerungsinstrumente auf europäischer Ebene, zeigen, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit für Veränderungen erkannt hat. Eine entscheidende Rolle für den Klimaschutz kommt dabei der Energie- sowie der Mobilitätswende zu.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Marie Ackermann, Thoralf Herbold
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) ist für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Die Umsetzung im Unternehmen ist in der Praxis komplex, erfordert einen zeitlichen Vorlauf und personelle Ressourcen, idealerweise ausgestattet mit einem entsprechenden Know-how. Die Implementierung der Sorgfaltspflichten betrifft sämtliche Unternehmensbereiche und reicht von der (erstmaligen) Festlegung von Zuständigkeiten und spezialisierten Ansprechpartnern bis hin zu der (jährlichen) Berichtspflicht. Das Gesetz ist ein Anstoß zu einer systematischen und strategischen Auseinandersetzung mit Risiken und deren Auswirkungen auf das Unternehmensergebnis und die Unternehmensumwelt. Weitere Verschärfungen wird in absehbarer Zeit die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) schaffen.
Beratungsschwerpunkte
Weitere Informationen können unserer Informationsbroschüre zum LkSG entnommen werden.
Kontakt: Dr. Oliver Jauch
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist für die Transformation des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft unabdingbar. Gerade das Vergaberecht weist ein immenses Lenkungspotenzial auf, das von der öffentlichen Hand auch genutzt wird. Das Vergaberecht ermöglicht eine ESG-bezogene soziale, ökologische und innovative Beschaffung. Es kann als Mittel eines generationengerechten staatlichen Handelns dienen. Darüber hinaus spielen das Vergaberecht und die Möglichkeiten der nachhaltigen Beschaffung zunehmend auch für private Akteure eine Rolle, da sie aufgrund entsprechender Nebenbestimmungen in Fördermittelbescheiden an das Vergaberecht gebunden werden.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Heiko Hofmann, Dr. Jan Peter Müller
Der Bau- und Immobilienwirtschaft kommt in Fragen der Nachhaltigkeit schon aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und der erheblichen Inanspruchnahme von Ressourcen eine besondere Bedeutung zu. Die Branche steht insoweit vor großen Herausforderungen, für die sie Lösungen finden muss. In diesem Zusammenhang steht die Einhaltung regulatorischer Vorgaben und die proaktive Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte verstärkt im Fokus.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Damian Tigges, Dr. Wolf zur Nieden
Der Einsatz nachhaltiger Energieträger wird immer stärker eingefordert bzw. nachgefragt. Dabei sollte der Markt darauf vertrauen können, dass in einem als nachhaltig angebotenen Energieträger auch nachhaltige und als fortschrittlich eingestufte Energie steckt und Berechnungsannahmen zutreffen. Zur Gewährleistung von Transparenz und Eindeutigkeit erwarten daher Europäische Union und Bund zunehmend eine Nachweisführung in Form von Zertifikaten bei nachhaltigen Energieträgern (Strom, Gas, Wärme, Kälte). Solche Zertifikate bilden eigenständige Wirtschaftsgüter, die grenzüberschreitend gehandelt oder an Handelsplätzen verkauft werden.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Liane Thau
Das „S“ von ESG steht für soziale Nachhaltigkeit. Erfasst wird die Verantwortung von Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern, Kunden und der Gesellschaft im Allgemeinen. Fragen der Arbeitsbedingungen, der Vielfalt (Diversity) und Inklusion am Arbeitsplatz, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie die Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften müssen in der Verknüpfung von Geschäfts- und Personalstrategie beantwortet werden.
Zwar konnte sich die Europäische Union im Unterschied zum „E“ in ESG noch nicht auf eine soziale Taxonomie-Verordnung verständigen, doch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) enthalten erste Vorgaben, die es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2024 zu beachten gilt. Zudem zählen die Reputation und die Anziehungskraft als Arbeitgeber in einem immer härter werdenden demografischen Wettlauf um Fach- und Führungskräfte zu den wichtigsten strategischen Treibern für Unternehmen. Das steigert den Anreiz den entsprechenden Rechtsrahmen für nachhaltige Arbeitsmodelle, Vergütungssysteme und Schutzkonzepte zu schaffen.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Alexander Insam, Dr. Dirk Freihube
Unternehmen sind in zunehmendem Maße dazu verpflichtet, relevante Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen und hierüber zu berichten. Dabei sind neben den Risiken für das Unternehmen selbst auch die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt einzubeziehen. Diese Aspekte fließen insbesondere in die Grundsätze der Unternehmensführung ein (das „G“ in ESG). Die Corporate Governance als ein unternehmensinternes System von Regeln, Richtlinien und Prozessen muss darauf ausgerichtet sein, dass die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens tatsächlich umgesetzt und erreicht werden können sowie eine zutreffende Berichterstattung erfolgt.
Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung geben verstärkt Anforderungen und Standards für eine gute und nachhaltige Unternehmensführung vor. Darüber hinaus entwickeln Branchen und private Initiativen Parameter, die an eine gute und nachhaltige Unternehmensführung anzulegen sind. Investoren und Geschäftspartner berücksichtigen bei ihrer Bewertung wiederum, inwieweit die Corporate Governance an ESG-Zielen ausgerichtet ist, und legen dabei ihre eigenen Bewertungskriterien an.
ESG-Anforderungen und Standards sind bei der Ausgestaltung von Compliance-Management-Systemen zu berücksichtigen. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflichten und der weiteren ESG-Gesetzgebung ist geboten. Nur so können Haftungsrisiken für das Unternehmen und das Management vermieden werden, wie zum Beispiel beim sogenannten Greenwashing.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Lars Weber, Dr. Christian Bürger
ESG-Bestimmungen haben zu einer enormen Weiterentwicklung des Gesellschaftsrechts beigetragen, die sowohl inhaltlich als auch organisatorisch neue Herausforderungen an den Vorstand und den Aufsichtsrat stellt. Um dem gewachsen zu sein, empfiehlt es sich, eine fundierte ESG-Expertise aufzubauen. Auch im Transaktionsgeschäft wird Nachhaltigkeit immer mehr zum Thema. Das gilt insbesondere bei der vorbereitenden Prüfung der Zielgesellschaft.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Karla Gubalke, Dr. Tobias Riethmüller
Die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen ist oft mit höheren Kosten verbunden, welche nicht immer vom Abnehmer und Verbraucher honoriert und ausgeglichen werden. Nachhaltigkeitsziele können daher in einzelnen Fällen nur durch eine Kooperation von Unternehmen erreicht werden. Das Kartellrecht gibt den Rahmen für diese Kooperationen vor, dessen Grenzen ausgelotet und rechtssicher gestaltet werden müssen.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Maxim Kleine, Dr. Christian Bürger
Die Europäische Union hat die Transformation des Finanzmarktsektors als zentrales Werkzeug zur Erreichung ihrer Klimaziele identifiziert. Einerseits benötigt der Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit weltweit massive Investitionen, andererseits müssen Finanzprodukte, wie Fonds, Aktien und Anleihen, nachhaltiger werden, um den EU-Zielen zu entsprechen.
Um dies zu bewirken, hat die EU ein umfassendes Sustainable-Finance-Regelwerk zur Bestimmung und Regulierung von Finanzmarktprodukten verabschiedet. Ziel ist es, den Kapitalfluss in nachhaltige Projekte zu lenken und die Transparenz von Finanzinstrumenten zu steigern. Finanzinstitute müssen sich an strengere aufsichtsrechtliche Vorschriften halten und ihre internen Prozesse und Risikobewertungen anpassen. Die Strukturierung nachhaltiger Investments und ESG-konformer Finanzinstrumente, wie Green Bonds oder Green Loans wird dadurch immer komplexer.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Yorick Ruland, Dr. Tobias Riethmüller
Die Transformation zu einer nachhaltigen und enkelgerechten Welt basiert nicht mehr nur auf zivilgesellschaftlichen Druck, sondern in zunehmendem Maße auf national und international verbindlichen Regelungen. Diese Regelungen sind an vielen Stellen auslegungsbedürftig. Zudem beschäftigt der Querschnittsbereich ESG verstärkt Behörden und Gerichte. Unternehmen sind bei einem Fehlverhalten bzw. Verstoß gegen die ESG-Regulatorik nicht nur einem besonderen Risiko für ihre Unternehmensreputation ausgesetzt, sondern sehen sich auch mit konkreten Haftungs- und Schadensersatzszenarien konfrontiert, die von einer Vielzahl teils neuer Akteure, insbesondere im Bereich von Massenverfahren, angezeigt oder eingeklagt werden können.
Beratungsschwerpunkte
Kontakt: Dr. Yorick Ruland
Kontakt: Dr. Yorick Ruland
Kontakt: Dr. Dirk Freihube
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